Schulpflegschaft


Aufgaben:

 

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit und unterstützt den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule.

 

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften..

 

Die Schulpflegschaft wählt für die Dauer eines Schuljahres einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Wählbar sind die Mitglieder der Schulpflegschaft sowie die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften.

 

Sitzungen der Schulpflegschaft finden in der Regel zu Beginn eines Schulhalbjahres statt. Die Schulleiterin und/oder ein Vertreter/eine Vertreterin nehmen/nimmt daran teil.